| Die Anzahl der anthropogenen („menschengemachten“) und der natürlichen chemischen Substanzen die in unserer Atemluft vorkommen können, ist fast unüberschaubar. Chemiker sprechen von über 12 Millionen neu synthetisierten und dokumentierten chemischen Verbindungen. Glücklicherweise sind bisher nur ein paar hundert bis tausend davon in der Innenraumluft von Wohn und –Arbeitsräumen anzutreffen. Ungünstigerweise werden pro Jahr jedoch über 10500 neue chemische Verbindungen zusätzlich erschaffen. Von fast keiner dieser neuen Substanzen sind die zu erwartenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bekannt. Trotzdem werden die schon bekannten sowie auch die neu hergestellten chemischen Verbindungen zum Teil völlig bedenkenlos in der Forschung und der Produktion von Gebrauchsstoffen und Baustoffen eingesetzt, ohne das vorher ihr eventuelles gesundheits- und umweltschädliches Potential erforscht wird. Von den Wirkungen der vielfältigen Stoffgemische die sich in der realen Raumsituation ergeben kann ganz zu schweigen. Die sehr viel menschliches Leid verursachenden Asbestfasern oder die u.a. als Nervengift wirksamen Substanzen in den Holzschutzmitteln der 60- und 70iger Jahre, sind ein trauriges Beispiel für menschliches Versagen beim verantwortungsvollen Umgang mit wohlgemerkt bereits seit langem als schädlich bekannten Substanzen! Nun gibt es in einem hoch entwickelten Industrieland wie Deutschland natürlich Grenzwertbestimmungen für die maximal zulässige Konzentration von Schadstoffen in der Atemluft des Menschen. Für den Arbeitsplatz sind dies der sogenannte Maximale Arbeitsplatz Konzentrations-Wert, sprich MAK- Wert. Diesen MAK Wert gibt es jedoch nur für ca. 1500 anorganische und organische Substanzen. Was ist mit den restlichen vielen tausend? Da wir Deutschen jedoch ca. 90 % unserer Lebenszeit in geschlossenen Räumen verbringen, brauchten wir natürlich auch verlässliche Grenzwerte für unsere Wohnräume. Schließlich verbringen wir dort durchschnittlich mehr Zeit als am Arbeitsplatz. Vor allem Kinder ältere Menschen und Kranke die besonders empfindlich auf gesundheitsschädliches Klima reagieren müssen dort geschützt werden Gibt es also so etwas wie einen gesetzlich verbindlichen Maximalen- Wohnraum-Konzentrations-Wert für alle bekannten stark gesundheitsschädlichen Substanzen? Nein. Der Gesetzgeber hat nur für einige wenige Schadstoffe maximale Konzentrationen angegeben, die in Wohnräumen nicht überschritten werden dürfen. Für einige wenige andere Schadstoffe hat der Gesetzgeber so genannte „Eingreifwerte“ benannt, bei deren Überschreitung Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Bei all dem schon verfügbaren Wissen um die schädlichen Wirkungen von luft- und staubgetragenen Schadstoffen in unseren Aufenthaltsräumen drängt sich einem die Frage auf: Schützt der Gesetzgeber (Staat) nur seine Produktionsmittel (Arbeitsplätze) durch Grenzwerte vor giftigen Substanzen, nicht oder aber kaum seine Bevölkerung in ihren Wohnräumen, Schulen und Krankenzimmern? Nach heute bekannten oder schon verdächtigen Luftschadstoffen suchen deshalb z.B. Baubiologen in Wohn-, Arbeits- und Schlafräumen. Dabei werden Luftproben, Staubproben oder Materialproben fachgerecht entnommen und in einem akredditierten Prüflabor mittels modernster Techniken wie z.B. Gaschromatographen, Massenspektrometern und Elektronenmikroskopen analysiert. Mit diesen aufwendigen Analysetechniken ist es möglich eine Vielzahl heute bekannter und verdächtiger Substanzen aufzufinden und zu bewerten. Danach kann wenn erforderlich vor Ort die genaue Schadstoffquelle ermittelt werden und eine fachgerechte Sanierungskonzeption für den Auftraggeber erstellt werden. Solche Schadstoffsanierungen können zum Beispiel den Ausbau oder die Entfernung bestimmter Baustoffe oder Einrichtungsgegenstände erfordern oder aber eine Versiegelung von Oberflächen betreffen. Bei bestimmten Luftschadstoffen wie z.B. dem menschengemachten CO² oder dem radioaktiven Edelgas Radon kann aber auch ein verändertes Lüftungsverhalten oder eine Veränderung der haustechnischen Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Heizungsanlage) angeraten werden. Die gesündere und auch preiswertere Alternative ist es jedoch immer, sich vor dem Beginn eines Neubau- oder Sanierungsvorhabens oder vor der Anschaffung einer neuen Wohnungseinrichtung von einem erfahrenen Baubiologen über bekannte oder evtl. zu erwartende Risiken bezüglich dem Schadstoffpotential der einzusetzenden Stoffe beraten zu lassen. Beispiel für giftige und gesundheitsschädliche Substanzen in der Wohnraumluft: | Substanz | Mögliche Quellen | Gesetzlicher Grenzwert | Eingreifwert für Sanierungen | Baubiologischer Richtwert | | Formaldehyd | Spanplattenmöbel, Verlegeplatten, Kleber, Reinigungsmittel, Zigarettenrauch | 0,1 ppm | 0,05 | 0,02 | | Radongas | Natursteine, Schlacke, Baugrund | 1000 Bq/m³ | 250 Bq/m³ | 20 Bq/m³ | | Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe | Ruß, Steinkohlenteer, Kleber, Beläge | kein | kein | 0,5mg/kg Staub | | Pestizide | Holzschutzmittel, Teppichböden, Leder, Schädlingsbekämpfung | kein | 1000ng/m³ | 5 ng/m³ | | Polychlorierte Biphenyle | Dichtungsmassen, Kondensatoren, Beschichtungen | kein | 3000 ng/m³ | 10 ng/m³ | | Lösemittel | Farben, Lacke, Tapeten, Klebstoffe, Reinigugsmittel, Kosmetika | kein | 25 000µg/m³ | 100 µg/m³ | | Kohlendioxid | Ausatemluft des Menschen, Haustiere | kein | kein (MAK Wert =5000 ppm) | 500 ppm | |